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Sie veranstalten eine Tombola? Dann müssen Sie Folgendes wissen

Sie möchten eine Tombola veranstalten? Toll! Dafür müssen Sie jedoch ein paar Dinge wissen. 

Fordern Sie hier Ihre Promobox an

Wussten Sie, dass die Nationallotterie Gadgets anbietet, die Sie als Preise für Ihre Tombola verwenden können? Mit dem Online-Formular können Sie ganz einfach eine Promobox anfordern. Sie müssen lediglich erwähnen, dass es sich um eine Tombola handelt.

Genehmigung? Wann sie erforderlich ist und wann nicht

Wichtig ist zu beachten, dass Ihre Tombola genehmigt werden muss. Eine Tombola ist ein Glücksspiel und alle Glücksspiele sind grundsätzlich verboten. Dies gilt sowohl für kostenpflichtige als auch für kostenlose Tombolas. Wir sind sicher, dass Sie eine großartige Idee haben. Lassen Sie uns deshalb dafür sorgen, dass Ihre Idee genehmigt wird.

Am wichtigsten ist, dass Ihre Tombola einen gemeinnützigen Zweck verfolgt, der völlig uneigennützig ist. Beispiele hierfür sind soziale oder wohltätige Zwecke in den Bereichen Kunst, Natur, Wissenschaft, Bildung usw. Ferner müssen alle gesammelten Gelder ausschließlich für diesen Zweck verwendet werden. Der Zweck darf weder persönlich noch gewerblich sein. 

Ob Ihre Tombola genehmigt werden kann oder nicht, muss daher erst geprüft werden. Aber keine Sorge, wir sind Ihnen dabei gerne behilflich.

Arten von Tombolas

In unserem Land benötigen Sie eine Genehmigung für vier Arten von Tombolas: kommunale, provinziale, landesweite und E-Commerce-Tombola.

  • Eine kommunale Tombola wird innerhalb einer einzigen Gemeinde organisiert und bekannt gegeben.
  • Eine provinziale Tombola wird in zwei oder mehr Gemeinden derselben Provinz durchgeführt.
  • Eine landesweite Tombola findet statt, wenn eine Tombola in mehr als einer Provinz organisiert oder über Instrumente der Informationsgesellschaft bekannt gegeben wird.
  • Eine E-Commerce-Tombola verwendet E-Commerce-Tools, bei denen online eingesetzt werden kann. Berücksichtigen Sie, dass die Nationallotterie immer noch die einzige Organisation in Belgien ist, die E-Commerce bei Tombolas betreiben kann. Außerdem arbeitet sie mit gemeinnützigen Organisationen und regionalen oder föderalen Organisationen zusammen.

Wer mit Freunden und Familienangehörigen (Personen, die man persönlich kennt) spielt oder eine kleinere Tombola durchführt und bestimmte Bedingungen erfüllt (siehe hier), benötigt keine Genehmigung.

Arten von Behörden

Es gibt vier verschiedene Behörden, die die Genehmigung erteilen: das Bürgermeister- und Schöffenkollegium, die Abordnung der Provinzialverwaltung, die Regierung der Hauptstadt Brüssel und die föderale Regierung über die Nationallotterie.

Wichtig ist, die zuständigen Behörden immer im Voraus zu informieren. Sie müssen u. a. Angaben zur Organisation, zur Werbung, zur Höhe der Preise pro Tombola und zur Verwendung der gesammelten Gelder machen. Beachten Sie jedoch, dass Sie mit einer kommunalen Genehmigung keine landesweite Tombola veranstalten können und andersherum.

Wer also eine kommunale Tombola veranstaltet, muss sich an das Bürgermeister- und Schöffenkollegium wenden. Für eine provinziale Tombola müssen Sie sich an die Abordnung oder, im Falle der 19 Brüsseler Gemeinden, an die Regierung der Hauptstadt Brüssel wenden. Für landesweite und E-Commerce-Tombolas ist dies die Nationallotterie. Wir sind Ihnen gerne dabei behilflich herauszufinden, an wen Sie sich wenden müssen.

Wie beantragt man eine Genehmigung bei der Nationallotterie?

Eine Genehmigung kann unter tombolas@nationallotterie.be beantragt werden. Wir versprechen, dass es nicht so kompliziert ist, wie es klingt.

  • Für weitere Informationen zur Beantragung einer Genehmigung für eine landesweite Tombola klicken Sie hier
  • Für weitere Informationen über den Einsatz von E-Commerce für Ihre Tombola klicken Sie hier.  

Die Beantragung der Genehmigung ist kostenlos, wobei die Einreichung eines Antrags jedoch keine Garantie dafür ist, dass Ihre Tombola genehmigt wird. Seien Sie jedoch unbesorgt, wir werden Sie bei jedem Schritt unterstützen. 

Was geschieht nach der Beantragung?

Wir werden Ihnen so schnell wie möglich antworten. Möglicherweise bitten wir Sie, Ihren Antrag zu ergänzen oder näher zu erläutern.

Wir hoffen, dass Sie sich mithilfe dieser Informationen in dem Prozess zurechtfinden. Wenn Sie weitere Fragen haben, senden Sie uns bitte eine E-Mail an tombolas@nationallotterie.be.

Klicken Sie hier für die entsprechenden Verordnungen. 

Häufig gestellte Fragen